Rechtzeitig arbeitsuchend melden, um Nachteile zu vermeiden
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt gekündigte Arbeitnehmende bei der Jobsuche, damit sie erst gar nicht arbeitslos werden. Dies gelingt umso besser, je früher Betroffene sich mit ihrer Arbeitsagentur in Verbindung setzen. Wer sich rechtzeitig arbeitsuchend meldet, vermeidet zudem finanzielle Nachteile durch Sperrzeiten.
Nürnberg. Endet ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis, ist eine schnelle Arbeitsuchendmeldung wichtig. Um Sperrzeiten zu vermeiden, muss die Meldung spätestens drei Monate vor dem Beschäftigungsende oder bei einer kurzfristigen Kündigung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden der Arbeitsagentur vorliegen. Die Meldung kann online, telefonisch oder persönlich erfolgen.
Während der Dauer der Sperrzeit ruht ansonsten der Anspruch auf finanzielle Leistungen. Denn bei einer fehlenden oder verspäteten Arbeitsuchend-Meldung muss eine Sperrzeit von einer Woche verhängt werden.
Im Jahr 2023 musste die Bundesagentur für Arbeit rund 748.000 Sperrzeiten verhängen. Von allen Sperrzeiten entfielen 42,4 Prozent und somit zirka 317.000 Sperrzeiten auf verspätete Arbeitsuchendmeldungen, wodurch die Betroffenen einen Teil ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld verloren haben. Im Vergleich zum Jahr 2022 nahm die Zahl der Sperrzeiten wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldungen um 13,2 Prozent bzw. rund 37.000 Sperrzeiten zu.
Alle Informationen zum Thema finden sich online auf www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/.
Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf X unter www.x.com/bundesagentur.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesagentur für Arbeit
Pressestelle
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487
Arbeitsuchendmeldungen